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Allgemeine Zugangs- und Versorgungsbedingungen für das öffentliche Ladenetz für Elektrofahrzeuge MOVE (AGB)

1. Einleitung
1.1. MOVE ist ein Angebot der MOVE Mobility AG für Lösungen im Bereich der Elektromobilität. Das MOVE-Netz ist der Zugang zum öffentlichen Ladenetz für Elektrofahrzeuge, nachstehend MOVE-Netz genannt.

2. Vertragsabschluss
2.1. Mit dem Bezug von Strom an einer Ladesäule des MOVE-Netzes kommt das Vertragsverhältnis für diesen Ladevorgang zwischen Kunden und MOVE Mobility zustande.

3. Versorgung im MOVE-Netz
3.1. Das MOVE-Netz dient ausschliesslich der Stromversorgung von Elektrofahrzeugen.
3.2. MOVE Mobility versorgt den Kunden an den Ladestationen des MOVE-Netzes gemäss den individuellen Bestimmungen jeder Ladestation.
3.3. MOVE Mobility bemüht sich, die Ladestationen des MOVE-Netzes möglichst mit Strom aus erneuerbaren Energien zu versorgen. Das MOVE-Netz kann jedoch nicht in jedem Fall die Herkunft des Stroms an den Ladesäulen garantieren.

4. Nutzung der öffentlichen Ladestationen des MOVE-Netzes
4.1. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung.
4.2. Der Kunde muss die geltenden Parkbedingungen und –regeln am Ladeort beachten und, ausser bei gegenteiligem Hinweis, die Parkgebühren bezahlen.

5. Datenschutz
5.1. MOVE Mobility nutzt die im Rahmen der Anwendung des MOVE-Netzes erhobenen oder zugänglich gemachten Daten unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

6. Preis
6.1. Die Preise für den Zugang und die Versorgung im MOVE-Netz werden von MOVE Mobility festgelegt, diese können jederzeit geändert werden. Für die Freischaltung des Ladevorgangs mittels Intercharge direct wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. MOVE Mobility bietet verschiedene Pauschalpreise mit unterschiedlichen Ladezeiten an. Eine Freischaltung erlaubt die einmalige Nutzung eines einzelnen Ladepunktes. Die Energie ist im Pauschalpreis für das MOVE-Netz inbegriffen. Dieser umfasst die Netznutzung, die Versorgung mit Strom sowie die anfallenden Gebühren, Abgaben, Beiträge und Steuern.
6.2. Ausser bei gegenteiliger Angabe sind die Parkgebühren nicht im Preis inbegriffen. Der Kunde befolgt die am Ladeort geltenden Vorschriften.
6.3. Die angegebenen Preise enthalten die MWST und allfällige Gebühren, Abgaben, Beiträge und Steuern.

7. Rechnungsstellung und Zahlung
7.1. Der Kunde schuldet MOVE Mobility die Vergütung für die Nutzung der Ladestation. Die Höhe der Vergütung ist wie Vorgängig in Punkt 6 beschreiben und wird dem Kunden, entsprechend der gewählten Ladezeit, auf der mobilen Webseite der entsprechenden ausgewählten Station angezeigt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Vergütung gemäss den dort vorgesehenen Zahlungsmöglichkeiten an MOVE Mobility zu begleichen.

8. Umgehung der Preisbestimmungen
8.1. Die aufgeführten Preise gelten ausschliesslich für die Leistungen für die bestimmungsgemässe Nutzung des MOVE-Netzes und des Energiebezugs durch den Kunden für die Aufladung von Fahrzeugen für den persönlichen Gebrauch. Bei vorsätzlicher Umgehung der Preisbestimmungen durch den Kunden oder durch ihn beauftragte Personen sowie bei widerrechtlichem Energiebezug hat der Kunde die zu wenig verrechneten Beträge vollumfänglich zurückzahlen, zuzüglich Zinsen und einer Entschädigung für die verursachten Umtriebe.
8.2. Der Kunde hat auf keinen Fall das Recht zum Weiterverkauf der Energie, welche ihm im Rahmen der Ladeinfrastruktur des MOVE-Netzes zur Verfügung gestellt wird.

9. Unterbrechung und Einschränkung der Stromversorgung
9.1. Bei folgenden Fällen hat MOVE Mobility das Recht, die Stromversorgung einzuschränken oder zu ganz unterbrechen: im Fall höherer Gewalt, bei ausserordentlichen Ereignissen, bei Natur- und anderen Katastrophen, im Falle sozialer Bewegungen oder Ausschreitungen, im Falle von betriebsbedingten Unterbrechungen, bei Unfällen oder Gefahren für Menschen, Tiere, die Umwelt oder Güter, bei Stromunterbrechungen infolge nicht gewährleisteter Versorgung, bei Massnahmen, die im Fall einer Energieverknappung zur Erhaltung der allgemeinen Energieversorgung nötig sind, bei durch die Behörden verordneten Massnahmen und im Fall eines durch eine massgebliche Instanz ausgerufenen Ausnahmezustands.
9.2. MOVE Mobility berücksichtigt soweit möglich die Bedürfnisse des Kunden. Vorhersehbare längerdauernde Unterbrechungen und Einschränkungen der Versorgung werden dem Kunden über die Homepage oder andere geeignete Kommunikationsmittel möglichst im Voraus angekündigt. Die Kunden haben keinen Anspruch auf Entschädigung bei eventuellen Störungen im Ladenetz.
9.3. Bei Unterbrechungen und Einschränkungen der Versorgung hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung.

10. Pflichten des Kunden
10.1. Der Kunde ergreift selbständig alle nötigen Massnahmen, um jeglichen Schäden an seinem/seinen Fahrzeug/en infolge von Unterbrechungen, Unregelmässigkeiten oder anderer Störungen im Stromnetz zu vermeiden.
10.2. Der Kunde ist verantwortlich für Schäden, die MOVE Mobility infolge einer unsachgemässen Nutzung einer Ladestation entstehen.
10.3. Der Kunde befolgt die Anweisungen und Vorsichtsmassnahmen an den Stationen des MOVE-Netzes.

11. Pflichten von MOVE Mobility
11.1. Der Umfang der Haftbarkeit entspricht den Bestimmungen der für den Strombereich geltenden Gesetzgebung und anderen zwingenden Haftpflichtbestimmungen.
11.2. Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen haben die Kunden keinerlei Anspruch auf Entschädigung für direkt oder indirekt durch die Nutzung der Ladestationen entstandene Schäden. Dies gilt insbesondere im Falle von Unterbrechungen oder anderen Unregelmässigkeiten oder Störungen im Stromnetz oder bei Einschränkungen, Auslösungen oder Wiedereinschaltungen des Netzbetriebes oder der Lieferung, bei der Aufhebung der Energieversorgung oder beim Betrieb von zentralisierten Rundsteuersignalen.
11.3. MOVE Mobility gibt keine Garantie für die Verfügbarkeit der Ladestationen.
11.4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Schäden am Fahrzeug.
11.5. Die vorliegende Einschränkung der Haftbarkeit wird im Falle von Arglist oder bei grobem Verschulden von MOVE Mobility nichtig.

12. Rechtsunwirksamkeit und Rangfolge
12.1. Falls gewisse Bestimmungen der AGB rechtsunwirksam sind oder werden, ist die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.
12.2. Im Fall eines Widerspruchs, einer Unvereinbarkeit oder einer Nichtübereinstimmung gelten die Vereinbarungen des individuellen Vertrags vor den Bestimmungen der AGB.

13. Geltendes Recht und Gerichtsstand
13.1. Für das unter diesen Nutzungsbedingungen zustande gekommene Vertragsverhältnis gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Hauptsitz von MOVE Mobility.

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